Die Errichtung des neuen Sondervermögens über 500 Mrd. € nach der Bundestagswahl 2025 enthält die Vorgabe im neuen Artikel 143h Grundgesetz (GG), dass die aus dem Sondervermögen vorgesehenen Klimaschutz-Investitionen dem Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 dienen müssen. Die Diskussion darüber kommt gerade erst in Gang. Das Clean Energy Forum (CEF) hat dazu die Impulsstudie "Klimaneutralität 2045 – Internationaler Kontext und Folgen für Deutschland" erstellt.
Dr. Ruprecht Brandis